Rücktritt des Teilnehmers
Sie können bis einen Tag vor dem 1. Kurstag vom Kurs zurücktreten, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer stellen. Der Ersatzteilnehmer und dessen Pferd müssen die AGB’s anerkennen und die geforderten Bedingungen erfüllen. Wir erstatten den Kursbeitrag nicht zurück. Sie müssen die Zahlung von dem Ersatzteilnehmer selber einfordern. Über den Wechsel des Teilnehmers müssen Sie den Veranstalter schriftlich, per E-Mail informieren.
Treten Sie von Ihrem Kursplatz zurück, ohne einen Ersatzteilnehmer zu stellen, so fallen bis 1 Monat vor Kursbeginn 30,- € Aufwandsentschädigung an. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt erfolgt keinerlei Rückerstattung mehr. (Wie z.B. Erkrankung/Verletzung von Pferd und/oder Mensch)
(Wir raten Ihnen dringend an, eine Seminar/Reiserücktrittsversicherung bzw. Abbruchversicherung abzuschließen! Hier können Sie sich, je nach Leistungsumfang, schon kostengünstig gegen den finanziellen Schaden absichern, der Ihnen durch eine Nicht-Teilnahme oder einen Abbruch des Kurses entstehen könnte.)
Kann der angemeldete Kursteilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten Kurs/Seminar mitbringen, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung, ein Leihpferd zu stellen. Sie können aber ein anderes Pferd mitbringen.
Widerrufsrecht
Ausschluss des Widerrufrechtes nach § 312b Abs. 3 BGB (Dienstleistung im Bereich Freizeitgestaltung)
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt zurückzutreten oder zu kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist:
Absagen durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt
Wird ein Kurs infolge, bei Ausschreibung nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen, gefährlichen Wetterlagen mit offizieller Warnung durch den deutschen Wetterdienst oder vergleichbaren Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so ist der Veranstalter berechtigt, den Kurs /das Seminar an einem Ersatztermin durchzuführen oder ausfallen zu lassen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Darüber hinaus können keine Ansprüche (z.B. für Stornokosten des Hotels, geplatzte Urlaubsplanung etc.) geltend gemacht werden.
Diesen Artikel haben wir am 04.06.2024 in unseren Katalog aufgenommen.