Möchtest du die Magie der Freiarbeit am Boden mit deinem Pferd erleben?
In meinem 2-Tageskurs auf dem Trainingsgelände in Raesfeld, Alter Postweg 10, vom 9.-10. November 2024 hast du die einmalige Gelegenheit, die Grundlagen der Kommunikation und Kontrolle deines Pferdes ohne Halfter und Seil zu erlernen und zu vertiefen.
In diesem Kurs, basierend auf den Prinzipien des Pro Ride Horsemanship, legen wir besonderen Wert auf die Entwicklung deiner Körpersprache und inneren Einstellung. Du wirst lernen, wie du durch deine Haltung, Positionierung und Energie eine harmonische Verbindung zu deinem Pferd aufbaust. Der Kurs findet auf einem großzügigen Außenplatz statt und ist sowohl für Anfänger als auch für erfahrenere Teilnehmer geeignet.
Kursinhalte:
Ich werde dir in kleinen Gruppen von drei Teilnehmern die erstaunlichen Möglichkeiten der Freiarbeit am Boden näherbringen. So kann ich dir individuelle Betreuung und intensives Lernen garantieren.
Voraussetzungen:
Für diesen Kurs brauchst du keine speziellen Vorkenntnisse. Offenheit und Neugierde für die Arbeit mit deinem Pferd genügen. Erfahrene Teilnehmer sind ebenfalls herzlich willkommen.
Details:
Verpasse nicht diese einzigartige Gelegenheit, eine tiefere Verbindung zu deinem Pferd zu entwickeln und neue Fertigkeiten in der Freiarbeit am Boden zu erlangen.
Ich freue mich darauf, diese spannende Reise mit dir und deinem Pferd zu beginnen!
Übernachtungsoption:
Box und Zimmerbuchungen bei Theresia Gröninger: +49 171 2710593
Mittagessen:
Können wir mit Theresia vereinbaren.
Veranstaltungsbedingungen:
Nur Pferde, die haftpflichtversichert, gesund und zum Veranstaltungszeitpunkt frei von ansteckenden Krankheiten sind, dürfen teilnehmen.
Helmpflicht für alle reitenden Teilnehmer.
Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen für Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind.
Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person teilnehmen.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Der Veranstalter kann ein Pferd wegen nicht passender oder nicht geeigneter Ausrüstung oder wegen gesundheitlicher Risiken jederzeit von der Teilnahme ausschließen.
Kann oder darf ein Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so verfällt die Teilnahmegebühr.
Der Veranstalter behält sich die Absage der Veranstaltung vor, wenn sich bis 7 Tage vor Kursbeginn nicht mindestens 6 Teilnehmer verbindlich angemeldet haben. Eventuell bis dahin von Teilnehmern geleistete Zahlungen werden in diesem Fall umgehend an sie zurückerstattet.
Rücktritt des Teilnehmers
Sie können bis einen Tag vor dem 1. Kurstag vom Kurs zurücktreten, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer stellen. Der Ersatzteilnehmer und dessen Pferd müssen die AGB’s anerkennen und die geforderten Bedingungen erfüllen. Wir erstatten den Kursbeitrag nicht zurück. Sie müssen die Zahlung von dem Ersatzteilnehmer selber einfordern. Über den Wechsel des Teilnehmers müssen Sie den Veranstalter schriftlich, per E-Mail informieren.
Treten Sie von Ihrem Kursplatz zurück, ohne einen Ersatzteilnehmer zu stellen, so fallen bis 1 Monat vor Kursbeginn 30,- € Aufwandsentschädigung an. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt erfolgt keinerlei Rückerstattung mehr. (Wie z.B. Erkrankung/Verletzung von Pferd und/oder Mensch)
(Wir raten Ihnen dringend an, eine Seminar/Reiserücktrittsversicherung bzw. Abbruchversicherung abzuschließen! Hier können Sie sich, je nach Leistungsumfang, schon kostengünstig gegen den finanziellen Schaden absichern, der Ihnen durch eine Nicht-Teilnahme oder einen Abbruch des Kurses entstehen könnte.)
Kann der angemeldete Kursteilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten Kurs/Seminar mitbringen, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung, ein Leihpferd zu stellen. Sie können aber ein anderes Pferd mitbringen.
Widerrufsrecht
Ausschluss des Widerrufrechtes nach § 312b Abs. 3 BGB (Dienstleistung im Bereich Freizeitgestaltung)
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt zurückzutreten oder zu kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist:
Absagen durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt
Wird ein Kurs infolge, bei Ausschreibung nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen, gefährlichen Wetterlagen mit offizieller Warnung durch den deutschen Wetterdienst oder vergleichbaren Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so ist der Veranstalter berechtigt, den Kurs /das Seminar an einem Ersatztermin durchzuführen oder ausfallen zu lassen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Darüber hinaus können keine Ansprüche (z.B. für Stornokosten des Hotels, geplatzte Urlaubsplanung etc.) geltend gemacht werden.
Diesen Artikel haben wir am 07.09.2024 in unseren Katalog aufgenommen.